Nach § 12 FinVermV sind wir verpflichtet, jedem Interessenten das Statusinformationsblatt auszuhändigen.
Hier finden Sie das aktuelle Statusinformation 12_Ö2018
Wir sind verpflichtet, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Außerdem sind wir jährlich verpflichtet, von einen Wirtschaftsprüfer die Einhaltung der Vorschriften nach §§ 12- 23 FinVermV überprüfen zu lassen.
Der letzte Prüfungsbericht vom 28.12.2019 ergab keine Bestandstandungen.